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Satzungsbeschluss Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 b “Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße”

In seiner Sitzung am 25. April 2023 hat der Gemeinderat das Verfahren nach dreieinhalb Jahren nun zum Abschluss gebracht. Das Gremium hat den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 b “Industriegebiet Dr.-Gustav-Adolph-Straße” gefasst und den dazugehörigen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für dieses Gebiet getroffen. Für die Mehrheit des Gremiums haben die Vorteile, die die im Verfahren erarbeitete Neuordnung des Baurechts samt Ausgleichsflächen mit sich bringen, deutlich gegenüber den Regelungen der bisher gültigen Bebauungspläne überwogen.

Das Landratsamt München hat mit Bescheid vom 23.05.2023 (Az.: 4.1-0008/20/FNP) die erste Teiländerung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt (Isar-Anzeiger) in den Ausgaben vom 04.05.2023 und vom 01.06.2023. Der Bebauungsplan trat zum 04.05.2023 in Kraft. Zwischen dem Unternehmen United Initiators und der Gemeinde Pullach i. Isartal wurden vor Satzungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag und eine Grundvereinbarung abgeschlossen.