United Initiators Bigwings

FAQ

In unserem FAQ finden Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um das Bauprojekt Big WINGS

Allgemein

United Initiators verfügt über einen abgeschlossenen, geschützten und gesicherten Werksbereich. Das Unternehmen ist hinsichtlich des Sabotage- und Eingriffsschutzes nach der AEO (Authorized Economic Operator) Richtlinie als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig bewertet und zertifiziert worden.

 

Die Lagermengen der einzelnen Kompartments richten sich nach gesetzlichen Vorgaben gemäß der DGUV Vorschrift 13 (Unfallverhütungsvorschrift Organische Peroxide , BG RCI). In der betrieblichen Praxis werden in den geplanten 16 Lagerkompartments jeweils etwa 35 bis 40 t gelagert. Die Lagerung erfolgt in den für das jeweilige organische Peroxid zugelassenen Gebinden (z. B. IBC, Fässer und Kanister in unterschiedlichen Größen). Eine übliche Gebindeform sind Kanister mit 30 l bzw. 25 kg Inhalt. Bei den Lagerkompartments handelt es sich um jeweils baulich getrennte Gebäudeabschnitte mit redundanten Temperiereinrichtungen sowie redundanter Temperaturüberwachung und Alarmierung, in entsprechender Sicherheitsbauweise. Jedes Kompartment ist mit sogenannten Druckentlastungsflächen sowie automatischen Löscheinrichtungen ausgestattet und in ein Löschwasserrückhaltesystem eingebunden. Die Bodenbeschaffenheit ist nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ausgeführt und entsprechend versiegelt. Die Einrichtungen werden abgenommen und regelmäßig von externen Gutachtern überprüft. Zudem hat ein nach §29 BImSchG bestimmter Sachverständiger die Genehmigungsfähigkeit begutachtet und positiv testiert.

 

Mit anderen Worten ausgedrückt: Bei uns werden keine großen Mengen an organischen Peroxiden in einem einzigen Bereich zusammenhängend gelagert. Die Mengen sind stets aufgeteilt in für sich separate, abgesicherte Bereiche. Dies erhöht die Sicherheit in erheblichem Maße.

Das Bauprojekt Big WINGS und die Anpassungen im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum einheitlichen Bebauungsplan dienen ausschließlich zur Anpassung der Werkslogistik an bereits vorhandene und genehmigte Produktionskapazitäten und zur sichereren Abwicklung des Verkehrs zu und vom Standort. Für die Zukunft schließt United Initiators nicht aus, Projekte zur Erhöhung der Produktionskapazitäten auszuarbeiten und zur Genehmigung zu beantragen.

Alle unsere Produkte enthalten eine sogenannte Einfachbindung zwischen zwei Sauerstoffatomen – im Gegensatz zum Sauerstoff in der Luft, den wir einatmen und zum Leben benötigen, der aus einer Doppelbindung zwischen zwei Sauerstoffatomen aufgebaut ist. Diese Einfachbindung trennt sich bei einer bestimmten Temperatur in Molekülbruchstücke auf. Bei diesem Prozess entsteht auch Wärme. Die Molekülbruchstücke und die Wärme benötigen unsere Kunden für die Umsetzung ihrer Anwendungen, von denen viele essentiell sind für unser alltägliches Leben. Gleichzeitig stellt diese Einfachbindung aber auch das Gefahrenpotential unserer Produkte dar. Läuft die Auftrennung unkontrolliert ab, kann eine Kettenreaktion in Gang gesetzt werden, an deren Ende ein Brand und im schlimmsten Fall auch eine Explosion stehen könnte.

 

Bei uns werden die Produkte in den sichersten Anlagen von erfahrenen Mitarbeitern hergestellt und gelagert. Wir haben den Herstellprozess durchgängig unter Kontrolle. Unsere Mitarbeiter sind geschult und routiniert im Umgang mit Chemikalien. Wir halten die erforderlichen Temperaturgrenzen von der Herstellung bis zur Übergabe des Produktes an unsere Kunden ein. Unsere fertigen Produkte können deswegen nicht explodieren, weil diese dafür fest umschlossen sein müssten, so wie es z.B. bei Schwarzpulver in Kanonenschlägen der Fall ist – Unsere Produkte jedoch werden in weichen Kunststoffkanistern mit kleinen Volumina abgefüllt und diese werden weich, schmelzen und öffnen bei einer bestimmten Zersetzungsrate und geben daher den Produktinhalt frei. Daher ist eine Explosion im Lagerbereich ausgeschlossen.

 

Im unwahrscheinlichen allerschlimmsten Fall käme es zu einem Brandereignis. Sämtliche Schutzgüter, sämtliche Nachbarschaft um unser Werk herum liegt außerhalb der Radien sogenannter Dennoch-Störfallbetrachtungen. Diese heißen so, weil alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Störfallschutz identifiziert und umgesetzt sind und werden, man aber dennoch diesen Störfall annimmt. Die Dennoch-Störfallszenarien bilden die Grundlage für das Abstandsachtungsgutachten als Vorgabe für die Bauleitplanung.

In den neuen Lagerbereichen werden ausschließlich hochqualitative Endprodukte gelagert und keine Ausgangs- und Zwischenprodukte und auch kein Abfall oder Sonstiges. Bei den Endprodukten handelt es sich um unsere organischen Peroxide. Diese werden in Kleingebinden auf Paletten in 16 massiv baulich abgetrennten Lagerbereichen gelagert. Das Standardgebinde ist ein 30 L Polyethylenkanister mit 25 kg Inhalt. Die Böden dieser Bereiche sind allesamt nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes so ausgeführt und final versiegelt, dass ein Chemikaliendurchtritt unmöglich ist. Unser gesamtes Werk ist als ein in sich geschlossenes Auffangsystem ausgeführt. Niederschlagswasser wird in groß dimensionierten unterirdischen Tanks gesammelt. Eine potentielle Löschwasserrückhaltung ist im ausreichenden Maße gewährleistet. Unsere gehandhabten Stoffe/Produkte können nicht in Böden und damit in das Grundwasser und weiter direkt in Oberflächen- oder Fließgewässer entweichen. Das ist technisch nicht möglich.

 

Bei den von uns am Standort ebenfalls produzierten anorganischen Peroxiden, den Persulfaten, handelt es sich um feste, kristalline Produkte, die brandfördernde Eigenschaften haben. Unser beabsichtigtes Vorhaben zum Bau eines neuen Lager- und Versandbereichs im Süden unseres Werksgeländes betrifft jedoch ausschließlich die Produktgruppe der organischen Peroxide.

 

Die Gesamtlagermenge aller Chemikalien bei uns am Standort inkl. aller Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte und also auch inklusive der Lagermenge für unsere organischen Peroxide schwankt zwischen 5.000 t bis 6.000 t.

Lagererweiterung

Die Sicherheit der Bürger und der Mitarbeiter des Wertstoffhofs ist jederzeit gewährleistet. Das war für United Initiators ein ganz wichtiger Punkt im Austausch mit den Gemeindevertretern. Der neu angedachte Wertstoffhof liegt vollständig außerhalb der Auswirkungsbereiche der sogenannten Dennoch-Störfälle, die Gegenstand des Abstandsgutachtens sind.

 

Bei den Dennoch-Störfällen handelt es sich um Vorfälle, deren Auswirkungsbegrenzung ursachenunabhängig betrachtet wird. Das bedeutet, dass die Ursachen, die zu einem solchen Vorfall führen könnten, allesamt identifiziert und betrachtet wurden. Sämtliche Gegenmaßnahmen vorbeugender, konstruktiver und abwehrender Art wurden berücksichtigt und sind bzw. werden umgesetzt. Dennoch betrachtet man die Auswirkungen solcher Ereignisse. Daher die Bezeichnung Dennoch-Störfälle. Siehe auch dazu die Schrift SFK-GS-26 der Kommission für Anlagensicherheit der Bundesregierung (KAS).

Die von United Initiators geplante Erweiterung umfasst einen neuen Lagerbereich und einen neuen Versandbereich für die Produktgruppe der organischen Peroxide (OP). Aktuell beträgt die durchschnittliche Lagermenge dieser Produktgruppe auf unserem Werksgelände rund 1.000 t innerhalb von 48 Lagerabschnitten. Mit dem angedachten Erweiterungsprojekt kämen 16 weitere Lagerabschnitte hinzu. Die Lagermenge wird real auf 1.600 t steigen. Von der Differenz von 600 t würden ca. 400 t sofort durch die Aufgabe extern genutzter Läger belegt werden. Die weitere Differenz von 200 t würde sukzessive aufgefüllt werden, immer in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Als Richtlinie für die Bauleitplanung liegt ein Abstandsgutachten vor. United Initiators hat sich ganz bewusst auch deshalb für die Variante der südlichen Erweiterung entschieden, weil das Gutachten in diesem Bereich keine Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter ausweist. Der Bahnbereich wird als Schutzgut in den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen adäquat berücksichtigt.

 

Alle geplanten Gebäude und Einrichtungen werden nach dem neuesten Stand der Technik errichtet. Maßgeblich ist u. a. die Vorschrift Nr. 13 der gesetzlichen deutschen Unfallversicherungsträger (DGUV 13, vormals BGV B4; aber auch: M001 und M058 der BG RCI). Die vorbeugenden, konstruktiven, abwehrenden Maßnahmen zur Beherrschung des Gefährdungspotenzials wurden allesamt identifiziert. Sie werden umgesetzt, sind überprüft, von einem nach §29 BImSchG berufenen Sachverständigen begutachtet und durchlaufen das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; kurz: Bundes-Immissionsschutzgesetz). Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Maßnahmen. United Initiators tut alles, damit das Restrisiko auf ein absolutes Minimum reduziert wird.

 

Das Werk in Pullach unterliegt darüber hinaus den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung bzw. der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Bei dem für das Projekt erforderlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um eines der Erlaubnisverfahren mit den strengsten Sicherheitsanforderungen und Auflagen in unserem Land. Seit dem letzten relevanten Störfall im Betriebsbereich von United Initiators, einem Zersetzungsereignis mit Folgebrand im Oktober 2002, hat das Unternehmen die Bemühungen hinsichtlich der Sicherheitsvorsorge erheblich intensiviert. Zudem hat sich der Stand der Sicherheitstechnik weiterentwickelt. Ebenso hat sich der verbindliche rechtliche Rahmen seitdem deutlich verschärft.

 

Die Technik kann aber noch so modern sein, die Mitarbeiter können noch so umsichtig arbeiten und erfahren sein: Das Risiko eines Ereignisses lässt sich mit den getroffenen, umfassenden Sicherheitsvorkehrungen und den sehr gut ausgebildeten Mitarbeitern stark einschränken, aber nicht vollständig ausschließen. Deshalb hat United Initiators ungeachtet aller vorbeugenden Vermeidungsmaßnahmen Vorkehrungen getroffen, um die Auswirkungen eines Vorfalls zu begrenzen. Diese Maßnahmen sind in einer Informationsbroschüre zur Störfallvorsorge beschrieben.

 

Die mit dem Betrieb der neuen Einrichtungen verbundene Gefährdung lässt sich nicht in absoluten Zahlen wiedergeben. Sie liegt im Bereich des Restrisikos, wie es von der Störfallkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in der Schrift SFK-GS-41 definiert ist. Diese legt auch fest, dass eine Einrichtung nach dem BImSchG nicht genehmigungsfähig ist, wenn das Restrisiko nicht unterhalb des gesellschaftlich akzeptierten Risikos liegt.

Die von United Initiators geplanten Lagergebäude werden anhand der geltenden Regelwerke und der technischen Standards ausgeführt. Grundlagen hierfür sind in erster Linie die Vorgaben und Leitlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger: DGUV Vorschrift 13, BG RCI Merkblätter M058 und M001. Diese stehen im Netz zum Download zur freien Verfügung. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die Gewährleistung der Störfallvorsorge, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und natürlich auch der Umweltschutz stehen im Mittelpunkt aller genehmigungsrechtlicher Verfahren und im späteren Verlauf auch im Rahmen der Überwachung des Betriebs.

Wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist, steigt theoretisch die maximale Lagermenge an organischen Peroxiden (OP) von aktuell genehmigten 2.050 t auf dann offiziell genehmigte 3.340 t. Nominell bedeutet dies zwar ein Plus von 1.290 t – aber nur nominell. Der Grund: Die Konstruktion und Ausführung der Lagerbereiche, einschließlich der Sicherheitseinrichtungen, wird für eine höhere Lagermenge ausgelegt, als man darin lagern kann. Dieses Vorgehen ist bei Lägern für organische Peroxide üblich und stellt eine entsprechende Sicherheitsreserve dar.

 

Aktuell beträgt die durchschnittliche Lagermenge dieser Produktgruppe auf unserem Werksgelände rund 1.000 t innerhalb von 48 Lagerabschnitten. Mit dem angedachten Erweiterungsprojekt kämen 16 weitere Lagerabschnitte hinzu. Die Lagermenge wird real auf ca. 1.600 t steigen. Von der Differenz von 600 t würden ca. 400 t sofort durch die Aufgabe extern genutzter Läger belegt werden. Die weitere Differenz von 200 t würde sukzessive in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung aufgefüllt werden.

Als Wirtschaftsunternehmen ist es unser ureigenes Interesse, Lagerbestände so gering wie möglich zu halten, da Lagerbestände zum einen Geld kosten und für uns gebundenes Kapital darstellen. D.h. wir haben die Kosten für die Herstellung schon ausgegeben, aber von unseren Kunden noch keine Bezahlung im Gegenzug erhalten. Ohne die Vorhaltung von Mindestbeständen, ohne eine Lagerhaltung aber könnten wir unser Geschäft nicht betreiben. Als Unternehmen der Spezialchemie betreiben wir an unseren Standort eine Vielzahl von spezifisch zugeordneten Produktionsanlagen – zum Teil auch Mehrproduktanlagen.

 

Im Bereich unserer organischen Peroxide produzieren wir in Pullach etwa 150 Grundprodukttypen. Daraus wiederum resultieren dann am Ende weit über 1.000 fertige Artikel. Jeder dieser Artikel wiederum hat seine eigenen Märkte, seine eigenen Kunden und seine eigene Lagerreichweite. Darüber hinaus sind Lieferketten auf den erforderlichen, verschiedenen Temperaturniveaus zu koordinieren. Manche unserer Kunden fordern von uns die Vorhaltung sogenannter Sicherheitsbestände.

 

Unsere Produktionsplanungsprozesse sind also hochgradig komplex – daher sind Lagerkapazitäten bei uns am Standort ein essentieller Teil unserer Logistik. Denn ohne ein Mindestmaß an bevorrateten Produktionsmengen wäre diese Komplexität nicht zu bewältigen.

Zukünftig wollen wir die Lagerkapazität für unsere organischen Peroxide von real ca. 1.000 t auf ca. 1.600 t erhöhen. Die genehmigte Lagermenge wird dabei von aktuell 2.050 t auf 3.340 t angehoben. Der Unterschied zwischen genehmigter und realer Lagermenge hat seinen Ursprung in den Regularien zum Bau solcher Lagerbereiche. Man nimmt die gegebene Baugröße und die vorhandene Sicherheitsausstattung in Ansatz und errechnet auf dieser Basis die maximal mögliche Lagermenge pro Lagerklasse. Diese Maximalmenge kann aber nicht gelagert werden, da man das Lager ansonsten nicht mehr bedienen/betreiben könnte. Somit ergibt sich real eine wesentlich geringere Lagermenge, und das bedeutet im Umkehrschluss ein weiteres Plus an Sicherheitsreserve – alle Sicherheitsvorkehrungen der Lagerbereiche sind nämlich anhand der höheren, genehmigten Lagermenge ausgelegt, die aber niemals ausgeschöpft werden kann.

Aktuell verfolgen wir keine konkreten Pläne zu weiteren Erweiterungsprojekten bei uns am Standort. Für die Zukunft schließen wir es in Abhängigkeit der Marktentwicklung nicht aus, Projekte zur Erhöhung der Produktionskapazitäten auszuarbeiten und zur Genehmigung zu beantragen. Wie jedes andere global aufgestellte und vernetzte Wirtschaftsunternehmen bewegen auch wir uns im Windschatten der Weltwirtschaftsentwicklung.

Das Vorhaben zur Errichtung eines neuen Lager- und Versandbereichs für unsere organischen Peroxide soll auf den südlichen Flächen unseres Werksgeländes realisiert werden. Auf diesen Flächen besteht seit über 26 Jahren Baurecht für uns, es handelt sich hier um ausgewiesene Industriegebietsflächen. Daraus ergeben sich kürzere Abstände zu Schutzobjekten in der Nachbarschaft. Die Abstände liegen aber auch nach Umsetzung der Vorhaben immer noch außerhalb der Grenzen, die das Sicherheitsabstandsgutachten nach §50 BImSchG bzw. KAS-18 vorgibt. Die Lagerart und die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen selbst verändern sich nicht.

Es handelt sich um eine Vielzahl von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Zum einen sind die Lagerbereiche bei uns in der Lagermenge sehr begrenzt. Die einzelnen Lagerbereiche haben eine Abmessung von lediglich 7m*13m. Bei unseren Lagerbereichen handelt es sich also nicht um ein einziges, großes Lager, sondern um viele dieser Einzelbereiche. Jeder Bereich ist mit massiven, feuerfesten Wänden abgetrennt, die für sich eine Traglast von 3 t/m² haben. Das bedeutet, dass man auf einer Wandfläche von 1m*1m Wand ein SUV mit 3 t Gewicht befestigen könnte. Jeder dieser Bereiche ist mit redundanter Temperierung und Temperaturüberwachung ausgestattet und verfügt über Branderkennungssysteme und stationäre Löscheinrichtungen im Inneren. Sollte es also im unwahrscheinlichen Falle doch zu einem Brand kommen, wäre dieser auf die einzelnen Bereiche beschränkt.

 

Ein Explosionsereignis im Lagerbereich ist durch die zugelassene Verpackungsart ausgeschlossen. Die Standardverpackung bei uns ist der 30 L Polyethylenkanister mit 25 kg Produktinhalt. Sollte sich der Inhalt in einem dieser Kanister zersetzen, würde die dabei frei gesetzte Wärme den Kanister zum Aufweichen und in der Folge zum Öffnen bringen. Ohne eine Umschließung sind unsere Produkte dann nicht mehr explosionsfähig. Es würde ein lokaler Brand entstehen, dieser würde von den Brandsensoren detektiert und die ausgelösten Brandlöschsysteme würden das Feuer löschen.

 

Das umfangreiche Schutzkonzept wurde von einem neutralen §29a BImSchG Sachverständigen überprüft und gutachterlich abgenommen. Sachverständige nach §29 sind neutral und werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt benannt.

Von der Siedlung im Höllriegelskreuther Weg bis zu unserem jetzigen umzäunten Betriebsbereich sind es 470 m. Nach der Umsetzung unserer Vorhaben zum Neubau eines Lager- und Versandbereichs für unsere in Pullach hergestellten organischen Peroxide und der damit verbundenen südlichen Erweiterung betrüge der Abstand 400 m. Von der südlichsten Kante des neuen Lagerbereichs betrüge die Entfernung dann 500 m. Aktuell beträgt die Entfernung zu einem bei uns bereits bestehenden Lagerbereich für organische Peroxide 530 m. Dieser Abstand verringert sich um 30 m.

Sicherheit

Zunächst sind eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die das Eintreten eines Ereignisses verhindern und das Eintrittsrisiko in den Bereich des Restrisikos verlagern. Aktuell würden im Fall eines Vorfalls abgestufte Ketten zur Gefahrenabwehr und Auswirkungsbegrenzung in Gang gesetzt werden: Als Erstes werden die vor Ort installierten Gefahrenabwehrsysteme teils automatisch aktiviert. Dazu gehören u. a. automatische Wasserwerfer, Löschgasflutungen und vieles mehr. Darüber hinaus greift die unternehmenseigene Werksfeuerwehr ein. Auch die Mitarbeiter sind geschult und werden entsprechende Maßnahmen zum Ersteingriff einleiten und durchführen.

 

Als Nächstes greift die Meldekette zur Rettungsleitstelle, die dann je nach Schwere des Ereignisses eine oder mehrere Feuerwehreinheiten im Umfeld des Werks aktiviert. Bezüglich einer barrierefreien Anfahrtsmöglichkeit der Feuerwehr Pullach gibt es nach Kenntnisstand von United Initiators wohl verschiedene lose Überlegungen seitens der Gemeinde zur Schaffung eines Notanfahrwegs. Ein solcher Notweg könnte aus Sicht von United Initiators auch dazu dienen, den gesamten Südbereich mit den großen Einkaufsmärkten, Linde, Sixt u. a. schneller durch die Rettungskräfte erreichen zu können.

 

Im Zuge des Bauvorhabens Big WINGS wird für die Zufahrt zum Werksgelände ein zusätzlicher südlicher Notanfahrweg für Rettungskräfte aus südlicher Richtung der B11, also aus Richtung Baierbrunn kommend, geschaffen.

Nicht nur die Werksfeuerwehr von United Initiators ist leistungsfähig ausgestattet, auch alle umfangreich vorhandenen stationären Einrichtungen zur Auswirkungsbegrenzung sind rund um die Uhr aktiv und jederzeit bereit. Die Einrichtungen unterliegen regelmäßigen Prüfungen entsprechender Sachverständiger.

United Initiators betreibt ein eigenes Gasturbinen-Kraftwerk zur Stromerzeugung, welches im Falle eines externen Stromausfalls, die sichere Versorgung des Standorts übernimmt. Die einzelnen Lagerbereiche sind zudem mit einer entsprechenden Wärmedämmung ausgestattet, sodass auch im sehr unwahrscheinlichen Falle eines längeren, kompletten Ausfalls des Stroms, der für den Betrieb der Temperiereinrichtungen benötigt wird, ausreichend Zeit bliebe, um die Stromversorgung wiederherzustellen bzw. entsprechende Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Die ständige Funktion der Sicherheitseinrichtungen in den Lagerbereichen wird neben der generellen Versorgungsredundanz durch ein eigenes Kraftwerk über unabhängige Spannungsversorgungsanlagen (USV’s) gewährleistet.

Kernelemente der Sicherheitsausstattung für die Lagerbereiche sind:

  • Ein gesicherter, abgezäunter, ständig überwachter Werksbereich, der den Zutritt Unbefugter sowie Sabotagehandlungen verhindert.
  • Baulich voneinander abgegrenzte Einzellagerbereiche in Sicherheitsbauweise
  • Die Lagermengen pro Einzelbereich sind limitiert in Abhängigkeit der OP Lagergruppe. Je höher das theoretische Gefahrenpotenzial, desto weniger darf gelagert werden.
  • Die Lagerung erfolgt in transportrechtlich zugelassenen Gebinden. Die Prüfung und Zulassung der Gebinde erfolgt z. B. durch die Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialforschung (BAM).
  • Redundante Anlagentechnik zur Temperierung der Lagerbereiche
  • Redundante Lagertemperaturüberwachung mit entsprechender Alarmierung
  • Lagerung erfolgt gemäß den vorgegebenen Temperaturbereichen mit entsprechender permanenter Überwachung (d. h. 24 Stunden/7 Tage)
  • Selbstauslösende Löscheinrichtungen mit den jeweils geeigneten Löschmitteln
  • Druckentlastungsflächen
  • Löschwasserrückhaltung und Ableitung
  • Die Flächen sind nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes versiegelt.
  • Werksfeuerwehr am Standort
  • Gut ausgebildete, erfahrene, geschulte Mitarbeiter
  • Kontinuierliche Instandhaltung durch Wartung und Inspektion
  • Regelmäßige Prüfungen und Abnahmen durch Sachkundige bzw. externe Sachverständige

Am Standort ist ein 24/7/365 Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.

Ja, definitiv. Man kann die bedauerliche Katastrophe in Beirut nicht mit United Initiators in Pullach vergleichen. In Beirut wurden 2.750 t Ammoniumnitrat in einem Lagerbereich zusammen mit Feuerwerkskörpern und Autoreifen gelagert. Eine Heißarbeit (Schweiß- oder Trennarbeiten) sorgte für Funkenflug und entzündete die gelagerte Pyrotechnik. In der Folge fingen die Autoreifen Feuer und brannten ab. Das gelagerte Ammoniumnitrat wurde immer weiter aufgeheizt, bis es sich schließlich zersetzte und die gesamte Menge von 2.750 t mit einem Schlag detonierte. Ammoniumnitrat detoniert deswegen in dieser Stärke, weil die Zersetzung dafür sorgt, dass der Stoff vollständig vom festen in den gasförmigen Zustand übergeht.

 

Ammoniumnitrat kommt an unserem Standort nicht vor. Die beschriebene Lagerweise wäre bei uns in Deutschland nicht möglich, nicht genehmigungsfähig. Es ist schlichtweg verboten. Die Durchführung einer Heißarbeit ohne vorherige Gefährdungsanalyse und eines Arbeitserlaubnisscheins ist an unserem Standort nicht möglich.

 

Bei uns sind die einzelnen Lagerbereiche in ihrer Lagermenge vom Gesetzgeber limitiert. Mehr als 35 bis 40 t wird pro neuem Kompartment nicht gelagert. Die Produkte werden in Kleingebinden abgefüllt und gelagert, die von der BAM zugelassen und autorisiert wurden. Gängige Gebindegröße ist hierbei der 30 L Kunststoffkanister mit 25 kg Füllung. Es handelt sich bei den Kompartments um jeweils brand- und explosionsschutztechnisch getrennte, baulich massive Bereiche mit redundanter Temperaturüberwachung und Alarmierung, in entsprechend resistenter Bauweise, ausgestattet mit Entastungsbereichen, automatischen Löscheinrichtungen und Löschwasserrückhaltesystemen. Der Untergrund ist nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen WHG/AwSV ausgeführt und entsprechend versiegelt. Die Einrichtungen werden abgenommen und regelmäßig von externen Gutachtern überprüft. Zudem hat ein §29 BImSchG Sachverständiger die Genehmigungsfähigkeit begutachtet und testiert.

 

Mit anderen Worten ausgedrückt: Bei uns werden keine großen Mengen an organischen Peroxiden in einem einzigen umschließenden Bereich zusammenhängend gelagert. Die Mengen sind stets aufgeteilt in für sich separate, abgesicherte Bereiche. Eine Katastrophe wie die von Beirut kann sich bei uns definitiv nicht ereignen.

Auslöser war die Zersetzung eines Hydroperoxids. Bei dem anschließenden Folgebrand mit weiteren Explosionen waren weitere Peroxide und andere Kohlenwasserstoffe beteiligt.

Wir produzieren an unserem Standort 150 verschiedene Grundtypen an organischen Peroxiden. Von diesen 150 Produkttypen sind lediglich zwei nach Gefahrstoffverordnung – aufgrund rein stofflicher Eigenschaftsdaten – als explosionsgefährlich bzw. als organisches Peroxid vom Typ B eingestuft. Auch diese beiden Produkttypen werden in weichen, von der Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialentwicklung (BAM) geprüften und zugelassenen, Kleingebinden gelagert, deren Eigenschaften eine Explosion grundsätzlich verhindern. Andere explosionsgefährliche Stoffe werden nicht bei uns hergestellt und gelagert.

 

Bei den Produktionsprozessen zur Herstellung unserer organischen Peroxide muss unter allen Umständen das Erreichen von brand- und explosionsgefährlichen Zuständen mit Schutzreserven vermieden werden. Dazu ist jede Produktionsanlage bei uns mit einer manipulationsgeschützten Sicherheitssteuerung ausgestattet, die dafür sorgt, dass alle Prozesse bei uns eigensicher sind. Nach dem Brandvorfall von 2002 haben wir u.a. massiv in die Erweiterung und Verbesserung dieser Sicherheitssteuerungen investiert. Unser angedachtes Vorhaben zur Erweiterung und Modernisierung der Werkslogistik in unserem Südbereich beinhaltet zudem keine Produktionsanlagen, sondern ausschließlich Lager- und Versandbereiche für unsere Endprodukte.

Diese Textpassage stammt aus unserem Störfallblatt – sie liefert eine allgemeine Definition der Einstufungsklasse GHS01 nach Gefahrstoffverordnung bzw. der CLP Verordnung.

 

Nur zwei der insgesamt 150 bei uns in Pullach hergestellten und gelagerten organischen Peroxide sind nach Gefahrstoffverordnung – aufgrund rein stofflicher Eigenschaftsdaten – als explosionsgefährlich bzw. als organisches Peroxid vom Typ B eingestuft. Auch diese beiden Produkttypen werden in weichen, von der Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialentwicklung (BAM) geprüften und zugelassenen, Kleingebinden gelagert, deren Eigenschaften eine Explosion grundsätzlich verhindern.

 

Alle unsere Produkte enthalten eine Einfachbindung zwischen zwei Sauerstoffatomen – im Gegensatz zum Luftsauerstoff, der über eine Doppelbindung verfügt. Diese Einfachbindung sorgt für die Anwendungseigenschaften, die unsere Kunden benötigen. Sie stellt aber gleichzeitig auch das „Gefahrenpotential“ unserer Produkte dar. Trennt sich diese Einfachbindung unkontrolliert auf, kommt es zu einer Kettenreaktion – die entstehende Wärme beschleunigt die Auftrennung usw. Am Ende einer solchen Kettenreaktion kann ein Brand, eine Verpuffung, aber auch eine Explosion stehen. Explosion aber nur dann bei unseren Produkten, wenn diese fest umschlossen wären, wie es z.B. bei Schwarzpulver in einem Kanonenschlag der Fall ist. Unsere Produkte sind aber niemals fest umschlossen, sondern werden in weichen Gebinden abgefüllt, die eine Explosion verhindern. Diese Gebinde sind von der Bundesanstalt für Materialprüfung und Materialentwicklung (BAM) geprüft und zugelassen.

 

Entscheidend ist der Gesamtzusammenhang bei unseren Produkten inkl. der Verpackung. Bei der Einstufung nach Gefahrstoffverordnung (GHS01) geht man von rein stofflichen Eigenschaften aus. Diese Eigenschaften werden in normierten Tests standardisiert bestimmt. Sie dienen der Orientierung und Einstufung der Stoffe, bilden aber nicht die ganzheitliche Perspektive ab. Die Verpackung wird z.B. nicht berücksichtigt. Man nimmt den schlimmsten Fall an nämlich, dass jemand hergeht und unser Produkt in fest umschlossene Gehäuse einfüllt – ähnlich einer Granate oder des beschriebenen Kanonenschlags. Das machen wir aber bei uns am Standort nicht!

Das seinerzeitige Feuer in der Initialphase bemerkte als erster der Lokführer eines zu dieser Zeit vorbeifahrenden S-Bahnzugs – er setzte dann den ersten Notruf zur Feuerwehr ab. Unsere Mitarbeiter bemerkten Sekunden später ebenfalls den Brand, schlugen unmittelbar Alarm und leiteten parallel die Brandbekämpfung ein.

 

Sicherheit ist unser oberstes Gebot – wir leben Sicherheit am Standort. Seit dem Brandvorfall 2002 haben wir massiv in die Sicherheit am Standort investiert. Wir betreiben an unserem Standort in Pullach mittlerweile einer der sichersten Chemieanlagen im weltweiten Maßstab. U.a. ist jeder unserer Anlagen mit einer manipulationsgeschützten Sicherheitssteuerung ausgestattet. Diese Sicherheitssteuerungen sorgen für eine Eigensicherheit aller unserer Prozesse. Seit dem Brandvorfall in 2002 haben wir diese Sicherheitssteuerung verfeinert und erheblich ausgeweitet. Wir haben Auffangbereiche an unseren Betriebseinheiten wesentlich großzügiger und geordneter strukturiert. Wir haben zudem die Branderkennungstechnik komplett ausgetauscht und verändert, da die bis 2002 verwendete Technologie maßgeblich mitverantwortlich war für die Ausweitung des Brandes in 2002.

 

Das ist aber nur ein kleiner Teil der bis zum heutigen Tage seitdem umgesetzten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Und natürlich sind auch die regulatorischen Anforderungen gewachsen und hat sich der Stand der Sicherheitstechnik weiterentwickelt. Alldem haben wir Rechnung getragen. Bezüglich Sicherheitsniveau und Sicherheitsausstattung lässt sich sagen: Wir fahren nicht mehr den „BMW mit der Ausstattung von 2002“ – wir fahren den „BMW mit der Ausstattung von 2020“.

Wie bei jedem anderen Brandereignis auch würden die üblichen Brandgase und der übliche Brandrauch entstehen. Die Brandgase enthalten giftiges Kohlenmonoxid – die Rauchgase bestehen aus Kohlenstoffrußpartikeln. Beide Emissionen sind gesundheitsschädlich – diese Emissionen werden aber auch bei anderen Bränden freigesetzt – wie z.B. im Falle eines Wohnungsbrands.

Die Auswahl unserer Spediteure erfolgt nach einem umfangreichen Pflichtenheft. Auch hier gilt: Sicherheit und Zuverlässigkeit zuerst. Zudem sind wir als anerkannter Wirtschaftspartner (AEO) vom Zoll anerkannt und diesbezüglich regelmäßig überwacht. Um als AEO anerkannt zu werden, müssen wir auch die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Produktversendung nachweisen. Keine einzige Fracht kann unser Gelände ohne die erforderlichen Papiere verlassen. Es besteht eine 100%‘ige Kontrolle. Erst mit vollständigen und richtigen Papieren öffnet sich unsere Werksausfahrtsschranke für den betreffenden Transport. Alle in Europa tätigen Speditionen arbeiten mit Subunternehmen – durch die Auflagen innerhalb unserer Pflichtenhefte unterliegen diese Subunternehmen aber auch vollumfänglich unseren Sicherheitsstandards.

Ja. Bei den Lagerbereichen handelt es sich um 16 baulich und brandschutztechnisch massiv ausgeführte, abgetrennte Lagerabschnitte. Die massive Trennung drückt sich u.a. durch die Wandstärke aus Stahlbeton aus. Die Wände sind für eine Belastung von 3 Tonnen auf einem Quadratmeter ausgelegt. Alle Lagerabschnitte verfügen über eine redundante Temperierung und Temperaturkontrolle sowie über Branderkennungssysteme und automatische Brandlöscheinrichtungen. Im unwahrscheinlichen Fall eines Brandes wird die alarmierte Feuerwehr höchstens noch ergänzend abschließend eingreifen müssen. Zudem würden unsere Kräfte den Erstbrandangriff durchführen. Unsere anerkannte Werksfeuerwehr ist jederzeit einsatzbereit und gerüstet.

Unter anderem durch die Umsetzung folgender Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Lagerbereiche:

  • Baulich und brandschutztechnisch massiv abgegrenzte Einzellagerbereiche (Wände mit einer Tragkraft von 3 t/m²)
  • Lagermengen pro Einzelbereich sind limitiert.
  • Die Sicherheitseinrichtungen sind überdimensioniert.
  • Weiche, von der BAM geprüfte und zugelassene Kunststoffgebinde (Standard: 30 L Volumen mit 25 kg Produktinhalt)
  • Redundante Lagertemperaturüberwachung und Alarmierung
  • Selbstauslösende Löscheinrichtungen mit dem jeweils geeigneten Löschmitteln.
  • Druckentlastungsflächen
  • Löschwasserrückhaltung und Ableitung
  • Flächen versiegelt nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, Leckageauffangsysteme.
  • Werksfeuerwehr am Standort
  • Gut ausgebildete, erfahrene, geschulte Mitarbeiter
  • Regelmäßige Inspektion und Wartung
  • Regelmäßige Prüfungen, Abnahmen und Inspektionen.
  • Eigene Anlagensicherheitsabteilung
  • Die Einrichtungen werden anhand der gültigen Regelwerke und der technischen Standards ausgeführt – hier allen voran zu nennen, die Vorgaben und Leitlinien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger: DGUV Vorschrift 13, BG RCI Merkblätter M058 und M001

Nein. Der normale, wie jetzt übliche Betrieb läuft weiter. Der Erweiterungsbau hat keinerlei Auswirkungen auf unseren Standortbetrieb.

Selbstverständlich. Bestandsanlagen werden von den Behörden regelmäßig überwacht und kontrolliert. Eine Pflicht, die sich für uns u.a. auch aus diesem Gesetz ergibt, ist die Erstellung, Aktualisierung und Veröffentlichung einer Information für die Nachbarschaft (unser Störfallblatt).

Trotz aller getroffenen umfangreichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen wird innerhalb der Bauleitplanung dennoch ein Störfallereignis unterstellt. Man spricht daher auch von Dennoch-Störfällen. Aus der Betrachtung dieser Dennoch-Störfälle resultieren Abstandsradien, die im Zuge der Bauleitplanung einzuhalten sind. Für unsere Erweiterungsprojekte beträgt dieser Radius 220 m ab dem neuen OP (organische Peroxide) Lagerbereich.

Weiteres Verfahren

Ja. Bestehendes Baurecht verfällt nicht. Die Bestandsbebauungspläne von 1995 bzw. 2001 sind aber mittlerweile in die Jahre gekommen. Die Pläne passen weder zur Realität noch zu den Plänen und Anforderungen der Gemeinde und uns. Deshalb hat die Gemeinde entschieden, den Bebauungsplan jetzt neu und zeitgemäß zu ordnen.

Die Wohnungen entlang unserer gesamten Dr.-Gustav-Adolph-Straße werden in absehbarer Zeit von uns aufgegeben. Es liegen rechtliche Erfordernisse aus der Bauleitplanung vor, die Flächen werden von uns unbedingt für betriebliche Zwecke benötigt und zudem sind die Wohnungen in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wir werden zu gegebener Zeit zu einer Mieterversammlung einladen und in diesem Rahmen das weitere Vorgehen präsentieren und Fragen unserer Mieter beantworten. Für unsere betroffenen Werksangehörigen wird neuer Wohnraum geschaffen und zur Miete angeboten. Bei externen Mietern werden wir unsere Unterstützung anbieten bei der Wohnungssuche, soweit es uns möglich ist.

 

Ja, am Ende werden wir den Mietern kündigen, mit langen Vorlaufzeiten, damit ausreichend Zeit bleibt für die Suche nach einer neuen Wohnung. Wann letztendlich die Kündigungen ausgesprochen werden, steht noch nicht fest. Vorher wird es auf jeden Fall eine Mieterversammlung geben.

Unser Betriebsbereich unterliegt den Regularien des Bundesimmissionsschutzgesetzes, insbesondere den Pflichten und Auflagen der 12.BImSchV. Konkrete Bauvorhaben werden bei uns überwiegend über immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgewickelt. Verfahrensführer ist dabei unsere zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde, das Dezernat Immissionsschutz des Landratsamtes München. Zu unserem beabsichtigen Neubauvorhaben, der Errichtung eines Lager- und Versandbereichs für unsere organischen Peroxide, ist ein solches Verfahren von uns im Mai 2019 beantragt worden. Im August 2019 hat das Landratsamt München das Verfahren gestartet. Am 24.8.2019 wurde per Amtsblatt und in der lokalen Pullacher Presse das Verfahren und die Auslegung der Unterlagen angekündigt. Die Auslegung der Unterlagen und die Einsicht durch die Öffentlichkeit erfolgte dann zwischen dem 27.8. und 26.9.2019.

 

Da wir darüber hinaus für bestimmte Stoffe bzw. Stoffgruppen Lagermengenschwellen überschreiten, die im Anhang der 12. Verordnung zum BImSchG (auch Störfallverordnung genannt) definiert sind, unterliegen wir erweiterten, strengeren Überwachungs- und Genehmigungsregularien. Neubauprojekte durchlaufen daher ein strenges, aufwändiges Genehmigungsverfahren. Dieses beinhaltet u.a. auch umfangreiche Sicherheitsgutachten von neutralen Sachverständigen.

 

Im Zuge dieses Verfahrens erfolgen umfassende Prüfungen gerade im Hinblick des Immissionsschutzes und der Sicherheitsvorsorge. Die Behörde hat dazu auch ein Sicherheitsgutachten eingefordert. Dieses Gutachten wurde von einem Sachverständigen nach §29a des BImSchG. angefertigt. Der Sachverständige arbeitet für den TÜV Süd. Das bayerische Landesamt für Umwelt gibt die zulässigen §29 Sachverständigen bekannt und benennt sie. D.h. nur die Landesregierung bestimmt, wer Sachverständiger für solche Gutachten sein darf. Dazu muss eine entsprechende Berufsqualifikation vorliegen, der Sachverständige muss einschlägige Erfahrung vorweisen können, er muss einen Fachkundetest bestehen und er muss persönlich zuverlässig sein. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Kosten für solche Gutachten vom Verursacher und nicht vom Steuerzahler zu tragen sind. Daher bezahlen wir zwar das Gutachten, angefordert wird es aber vom Landratsamt.

 

Auch das umfassende Sicherheitsgutachten eines neutralen, anerkannten Fachexperten liegt bereits vor. All die darin aufgeführten Sicherheitsempfehlungen werden uns wiederum von der Behörde zur Umsetzung angeordnet und wir wiederum setzen selbstverständlich alle Anordnungen und Bestimmungen um. Da unser Betrieb erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegt, wird auch ein umfangreiches Abstandsachtungs-Gutachten von einem Sachverständigen erstellt.

Im Zuge des Bauleitverfahrens wird vom Fachgutachter ein entsprechendes Verkehrsgutachten erstellt. Dieses ist noch in der Bearbeitung. Wir haben es aktuell mit ca. 50 LKW Bewegungen an einem Werktag bei uns zu tun, davon etwa 20 Rohstoffanlieferungen und 30 Endproduktabfahrten. Wir betreiben außerhalb unseres Werks externe Läger für Endprodukte, die in Pullach gefertigt worden sind. Die dort gelagerte Ware muss aktuell noch wegen der finalen Kommissionierung an den Kunden wieder zurück an unseren Standort gebracht werden. Dabei handelt es sich um ca. 340 Pendelfahrten zwischen externen Lägern und unserem Standort. Diese Fahrten würden wir uns zukünftig gerne ersparen. Dazu planen wir u.a. das Neubauprojekt.

Natürlich wird die Haselmaus geschützt am Standort der geplanten Lagererweiterung von United Initiators:



Immer wieder wird vorgebracht, die geplante Lagererweiterung von United Initiators am Standort Pullach gefährde den Lebensraum von Haselmaus-Populationen. Das entspricht nachweislich nicht den Tatsachen. So fand der Naturschutzgutachter im westlichen Areal von United Initiators keine einzige Haselmaus vor. Das 15.559 m² große südliche Areal (Grundstück GI 13/17) erwies sich von den natürlichen Voraussetzungen her nicht als Optimal-Habitat für die Haselmaus. Im Zuge der Sichtung wurden zwei Haselmausnester gefunden, auf der gesamten Fläche aber nur eine einzige Haselmaus gesichtet. Der Naturschutzgutachter schätzt max. zehn Haselmäuse auf dem gesamten Areal. Definitiv, so seine gutachterliche Einschätzung, sei die Haselmaus-Population durch die geplante Lagererweiterung von United Initiators am Standort Pullach nicht gefährdet.


Um sicherzustellen, dass alle Belange des Naturschutzes berücksichtigt und die Haselmaus-Populationen geschützt werden, hat United Initiators frühzeitig einen Naturschutzgutachter beauftragt, der für die betroffenen Flächen ein naturschutzgerechtes Vorgehen festgelegt hat: So wurden im zu rodenden Bereich Niströhren aufgehängt, um festzustellen, ob die Haselmaus in dem Gebiet vorkommt und um diese bei Besatz umzusiedeln. Die Röhren wurden im September 2020 abgenommen, wenn sie leer waren; bei Besatz wurde die Röhre samt Haselmaus in das sich anschließende Waldgebiet umgesiedelt. Ergänzend zu der Pflanzung in dem nicht betroffenen Waldbereich wurden zwanzig Haselmauskästen aufgehängt, die dort dauerhaft verbleiben.